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Altgeräte-Entsorgung

Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ab 01.01.2022

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Elektro- und Elektronikaltgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern sind einer getrennten Entsorgung zuzuführen. Besitzer/Nutzer von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet. Als Erstes möchten wir deshalb darauf hinweisen, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte an allen öffentlich-rechtlichen Rücknahme- bzw. Sammelstellen (z. B. kommunalen Wertstoffhöfen) kostenlos abgegeben werden können.


Kriterien für die Rücknahme von Elektro-Altgeräten nach ElektroG

Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altgerät verbaut sind, müssen vor Abgabe entnommen werden (§ 10, Abs. 1 ElektroG). Deren Entsorgung wird über das Batteriegesetz geregelt. Zur sicheren Entnahme von Batterien oder Akkus aus dem Elektrogerät und für Informationen über deren Typ bzw. chemisches System beachten Sie bitte die Bedienungs- bzw. Montageanleitung.


Weitere Hinweise

Persönliche Daten sind von Ihnen eigenverantwortlich auf dem zu entsorgenden Altgerät zu löschen (§ 18 Abs. 1, Nr. 7 ElektroG).

Die genannten Punkte gelten für alle Geräte auf denen eine durchgestrichene Mülltonne auf Rädern dargestellt wird. Das Symbol bedeutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen (§9 Abs. 2, §18 Abs. 1, Nr. 8 in Verbindung mit Anlage 3 ElektroG).

Mehr Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz erhalten Sie unter www.elektrog.de


Altgeräte-Rücknahme anmelden

Die Firma Interseroh wurde von uns damit beauftragt, die bundesweite Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß § 17 ElektroG durchzuführen. Interseroh betreibt zu diesem Zweck ein flächendeckendes Netzwerk an Rücknahmestellen, an denen Sie ausgediente Altgeräte kostenlos abgeben können.

Zu den Interseroh Rücknahmestellen >

Über diesen Button können Sie abgeben:
| Kleinstgeräte mit einer Kantenlänge bis 25 cm ohne Rückgabeschein
| Altgeräte mit Kantenlängen über 25 cm nach Anforderung eines Rückgabescheins (hier werden sie nach Ihren persönlichen Daten, dem Geschäft, bei dem Sie das Neugerät erworben haben, sowie einer Kopie der Kaufrechnung gefragt)

Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)

Altbatterien und -Akkus gehören nicht in den Hausmüll, sondern sind einer getrennten Entsorgung zuzuführen. Zur sicheren Entnahme von Batterien oder Akkus aus dem Elektrogerät beachten Sie bitte die Bedienungs- bzw. Montageanleitung.

Besitzer/Nutzer von Batterien und Akkus sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet. Sie haben folgende Rückgabemöglichkeiten:

| Bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungs- bzw. Sammelstellen (z. B. kommunalen Wertstoffhöfen)
| An Verkaufsstellen von Batterien oder Akkus
Die Rückgabe beschränkt sich auf die Abgabe von haushaltsüblichen Mengen.


Weitere Hinweise

Altbatterien und -Akkus können Schadstoffe oder Schwermetalle enthalten, die der Umwelt und Gesundheit Schaden zufügen können. Eine Verwertung der Altbatterien bzw. -Akkus und Nutzung der darin enthaltenen Ressourcen trägt zum Schutz dieser beiden wichtigen Güter bei.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:


Befinden sich zudem die Zeichen Hg, Cd oder Pb unterhalb der Mülltonne, so steht dies für folgendes:
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 % Quecksilber
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmium
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei

Bei diesen giftigen Stoffen ist besondere Vorsicht geboten.


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